Musik auf der eigenen Website
Dieses Thema ist keineswegs neu: GEMA-Mitglieder veröffentlichen ihre eigene Musik auf ihrer Website (Audio-Streaming oder MP3-Download) und sind sich nicht darüber im Klaren, dass auch dafür theoretisch GEMA-Gebühren anfallen. Auch wenn es unlogisch erscheint: Auch Komponisten, dei ihre eigenen Werke auf der Website öffentlich präsentieren, sind sog. "Musiknutzer" und müssten dafür an die GEMA Gebühren zahlen. Die Begründung ist verständlich: Ein Werk, das bei der GEMA gemeldet ist und dessen Aufführungen von der GEMA an den Autoren vergütet werden müssen, muss natürlich die auszuschüttenden Tantiemen auch einbringen. Die Gebühren dafür muss der Musiknutzer (der Betreiber der Website) bezahlen, auch wenn er selber der Schöpfer des Werkes ist.
Aber!!! Diesen absurd erscheinenden Zustand hat die GEMA seit einiger Zeit im Sinne ihrer Mitglieder folgendermaßen geregelt:
Als GEMA-Mitglied, das mit einer eigenen Domain eine Website betreibt, auf der (eigene!) Werke per Audio-Streaming präsentiert, die im GEMA-Repertoire enthalten sind, kann man diese Website (Domain) im Lizenzshop der GEMA registrieren. Damit ist die Eigenpräsentation auf dieser Website für den Autoren kostenfrei.
Aber - wie immer - steckt auch dabei der Teufel im Detail. deswegen bitte hier genau informieren!
Als Beispiel hier eine Website, die auf diese Weise genutzt wird und im Lizenzshop der GEMA registriert ist: www.sonopool.de.
(KGB-Team 05/2011)
